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Als von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe zugelassene approbierte Psychologische Psychotherapeutin bin ich dazu berechtigt, mit allen gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.

Auch als Selbstzahler, Privatpatient und/oder Beihilfeberechtigter können Sie bei mir eine Therapie durchlaufen.

Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der unterschiedlichen Abrechnungswege:

 

Gesetzlich Versicherter:

Als gesetzlich Versicherter haben Sie Anspruch auf mindestens zwei probatorische Sitzungen. Innerhalb dieser Sitzungen wird eine Therapieindikation überprüft und gemeinsam entschieden, ob ein Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse eingereicht wird. Sowohl die Kosten für die Probatorik, als auch die für die dann bewilligten  Therapiestunden, werden von der Krankenkasse übernommen.

 

Selbstzahler:

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). Danach beläuft sich eine   Sitzung (50 Minuten) auf 100,55 Euro.

 

Privatpatienten:

Die Gebühren für Privatversicherte richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). Vor dem Erstgespräch sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und klären, ob Psychotherapie in ihrem Fall eine Vertragsleistung ist, da die Versicherungsbeiträge und somit auch die Leistungsangebote variieren.

 

Beihilfeberechtigte:

Psychotherapie fällt in den Leistungskatalog der Beihilfeberechtigen. Sie können die Therapie bei allen approbierten Psychotherapeuten geltend machen.